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Moin in Moormerland

Herausgeber der Seite:

Gemeinde Moormerland
Der Bürgermeister
Theodor-Heuss-Straße 12
26802 Moormerland

Die Gemeinde Moormerland ist eine Körperschaft des Öffentlichen Rechts. 
Sie wird vertreten durch den Bürgermeister Herrn Hendrik Schulz.
 

Verantwortlich für den Inhalt:

Gemeinde Moormerland
Tourist-Information
Ines Hinrichs
Dr.-Warsing-Straße 79
26802 Moormerland

Telefon: 04954 801250-0
E-Mail: moin@moormerland-tourismus.de 

 

Datenschutzbeauftragte:

Frau Olthoff

Tel: 04954/801-114

E-Mail

Landesbeauftragter für den Datenschutz: 

http://www.lfd.niedersachsen.de

 

Die EU-Kommission hat eine Internetplattform zur Online-Beilegung von Streitigkeiten („OS-Plattform“) zwischen Unternehmern und Verbrauchern eingerichtet. Die OS-Plattform ist erreichbar unter: http://ec.europa.eu/consumers/odr/


Fotos:

Gerd Kaja, Neermoor | Stoever Fotografie, Weyhe | Luis Bonito Fotografie, Veenhusen | Christopher Moch, Warsingsfehn | Rebekka Sczirmarowski, Warsingsfehn | Thomas Heyen, Moormerland | Werner Modes, Embüren | Klaus Bostelmann, Moormerland | Ostfriesland Tourismus GmbH |  Gemeinde Moormerland | Mitarbeiter der Tourist-Info Moormerland

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Gastaufnahme – und Vermittlungsbedingungen
für Beherbergungsleistungen, Vertragssprache Deutsch

Sehr geehrte Gäste,
die Touristik GmbH „Südliches Ostfriesland“, nachstehend „TGSO“ abgekürzt, vermittelt Unterkünfte von gewerblichen Beherbergungsbetrieben und Privatvermietern (Hotels, Gasthäuser, Pensionen,
Privatzimmer und Ferienwohnungen), nachstehend einheitlich “Gastgeber“ genannt, im Südlichen Ostfriesland entsprechend dem aktuellen Angebot. Die nachfolgenden Bedingungen werden, soweit
wirksam vereinbart, Inhalt des im Buchungsfall zwischen dem Gast und dem Gastgeber zu Stande kommenden Gastaufnahme-/Beherbergungsvertrags und regeln ergänzend zu den gesetzlichen Vorschriften
das Vertragsverhältnis zwischen dem Gast und dem Gastgeber und die Vermittlungstätigkeit der TGSO. Bitte lesen Sie diese Bedingungen daher sorgfältig durch.


1. Stellung der TGSO, Geltungsbereich dieser Gastaufnahmebedingungen


1.1. Die TGSO ist Betreiberin der jeweiligen Internetauftritte bzw. Herausgeberin entsprechender
Gastgeberverzeichnisse, Kataloge, Flyer oder sonstiger Printmedien und Onlineauftritte, soweit sie
dort als Herausgeberin/Betreiberin ausdrücklich bezeichnet ist.


1.2. Soweit die TGSO Leistungen der Gastgeber vermittelt, die keinen erheblichen Anteil am Gesamtwert
der Leistungen des Gastgebers ausmachen und weder ein wesentliches Merkmal der
Leistungszusammenstellung des Gastgebers oder der TGSO selbst darstellen noch als solches
beworben werden hat die TGSO lediglich die Stellung eines Vermittlers.


1.3. Die TGSO hat als Vermittler die Stellung eines Anbieters verbundener Reiseleistungen, soweit
nach den gesetzlichen Vorschriften des § 651w BGB die Voraussetzungen für ein Angebot verbundener
Reiseleistungen der TGSO vorliegen.


1.4. Unbeschadet der Verpflichtungen der TGSO als Anbieter verbundener Reiseleistungen (insbesondere
Übergabe des gesetzlich vorgesehenen Formblatts und Durchführung der Kundengeldabsicherung
im Falle einer Inkassotätigkeit der TGSO) und der rechtlichen Folgen bei Nichterfüllung
dieser gesetzlichen Verpflichtungen ist die TGSO im Falle des Vorliegens der Voraussetzungen
nach 1.2. oder 1.3. weder Reiseveranstalter noch Vertragspartner des im Buchungsfalle zu Stande
kommenden Gastaufnahmevertrages. Sie haftet daher nicht für die Angaben des Gastgebers zu
Preisen und Leistungen, für die Leistungserbringung selbst sowie für Leistungsmängel.


1.5. Die vorliegenden Geschäftsbedingungen gelten, soweit wirksam vereinbart, für Gastaufnahmeverträge,
bei denen Buchungsgrundlagen die von der TGSO herausgegebenen
Gastgeberverzeichnisse, Kataloge oder Unterkunftsangebote in Internetauftritten sind.


1.6.Den Gastgebern bleibt es vorbehalten, mit dem Gast andere als die vorliegenden Gastaufnahmebedingungen
zu vereinbaren oder ergänzende oder abweichende Vereinbarungen zu den
vorliegenden Gastaufnahmebedingungen zu treffen.


2. Vertragsschluss, Reisevermittler, Angaben in Hotelführern


2.1. Für alle Buchungsarten gilt:
a) Grundlage des Angebots des Gastgebers und der Buchung des Gastes sind die Beschreibung
der Unterkunft und die ergänzenden Informationen in der Buchungsgrundlage (z.B. Ortbeschreibung,
Klassifizierungserläuterung) soweit diese dem Gast bei der Buchung vorliegen.
b) Die TGSO weist darauf hin, dass nach den gesetzlichen Vorschriften (§ 312g Abs. 2 Satz 1 Ziff. 9
BGB) bei Beherbergungsverträgen, die im Fernabsatz (Briefe, Kataloge, Telefonanrufe, Telekopien,
E-Mails, über Mobilfunkdienst versendete Nachrichten (SMS) sowie Rundfunk und Telemedien) abgeschlossen
wurden, kein Widerrufsrecht besteht sondern lediglich die gesetzlichen Regelungen
über die Nichtinanspruchnahme von Mietleistungen (§ 537 BGB) gelten (siehe hierzu auch Ziff. 5.
dieser Gastaufnahmebedingungen). Ein Widerrufsrecht besteht jedoch, wenn der Beherbergungsvertrag
außerhalb von Geschäftsräumen geschlossen worden ist.


2.2. Für die Buchung, die mündlich, telefonisch, schriftlich, per Email oder per Telefax erfolgt, gilt:
a) Mit der Buchung bietet der Gast dem Gastgeber den Abschluss des Gastaufnahmevertrages
verbindlich an. An die Buchung ist der Gast drei Werktage gebunden.
b) Der Vertrag kommt mit dem Zugang der Annahmeerklärung zustande, die keiner Form bedarf,
mit der Folge, dass auch mündliche und telefonische Bestätigungen für den Gast rechtsverbindlich
sind. Im Regelfall wird der Gastgeber oder die TGSO zusätzlich eine schriftliche Ausfertigung der
Buchungsbestätigung an den Gast übermitteln. Mündliche oder telefonische Buchungen des Gastes
führen bei entsprechender verbindlicher mündlicher oder telefonischer Bestätigung jedoch
auch dann zum verbindlichen Vertragsabschluss, wenn die entsprechende schriftliche Ausfertigung
der Buchungsbestätigung dem Gast nicht zugeht.
c) Unterbreitet der Gastgeber auf Wunsch des Gastes oder des Auftraggebers ein spezielles Angebot,
so liegt darin, abweichend von den vorstehenden Regelungen, ein verbindliches Vertragsangebot
an den Gast, bzw. den Auftraggeber. In diesen Fällen kommt der Vertrag, ohne dass es einer
entsprechenden Rückbestätigung bedarf, zu Stande, wenn der Gast, bzw. der Auftraggeber dieses
Angebot innerhalb der im Angebot genannten Frist ohne Einschränkungen, Änderungen oder Erweiterungen
durch ausdrückliche Erklärung, Anzahlung, Restzahlung oder Inanspruchnahme der
Unterkunft annehmen.


2.3. Bei Buchungen, die im Internet erfolgen, gilt für den Vertragsabschluss:
a) Mit Betätigung des Buttons (der Schaltfläche) „zahlungspflichtig buchen“ bietet der Gast dem
Gastgeber den Abschluss des Gastaufnahmevertrages verbindlich an.
b) Dem Gast wird der Eingang seiner Buchung unverzüglich auf elektronischem Weg bestätigt.
c) Die Übermittlung des Vertragsangebots durch Betätigung des Buttons „zahlungspflichtig buchen“
begründet keinen Anspruch des Gastes auf das Zustandekommen eines Gastaufnahmevertrages
entsprechend seiner Buchungsangaben. Der Gastgeber ist vielmehr frei in seiner Entscheidung,
das Vertragsangebot des Gastes anzunehmen oder nicht.
d) Der Vertrag kommt durch den Zugang der Buchungsbestätigung des Gastgebers bzw. der TGSO
als dessen Vermittler beim Gast zu Stande.
e) Erfolgt die Buchungsbestätigung sofort nach Vornahme der Buchung des Gastes durch Betätigung
des Buttons „zahlungspflichtig buchen“ durch entsprechende Darstellung am Bildschirm
(Buchung in Echtzeit), so kommt der Gastaufnahmevertrag mit Zugang und Darstellung dieser Buchungsbestätigung
beim Gast am Bildschirm zu Stande, ohne dass es einer Zwischenmitteilung
über den Eingang seiner Buchung nach f) bedarf. In diesem Fall wird dem Kunden die Möglichkeit
zur Speicherung und zum Ausdruck der Buchungsbestätigung angeboten. Die Verbindlichkeit des
Gastaufnahmevertrages ist jedoch nicht davon abhängig, dass der Gast diese Möglichkeiten zur
Speicherung oder zum Ausdruck nutzt. Im Regelfall wird der Gastgeber bzw. die TGSO dem Gast
zusätzlich eine Ausfertigung der Buchungsbestätigung per E-Mail, E-Mail-Anhang, Post oder Fax
übermitteln.


2.4. TGSO weist im Hinblick auf das Gesetz über Verbraucherstreitbeilegung darauf hin, dass sie
nicht an einer freiwilligen Verbraucherstreitbeilegung teilnimmt. Sofern eine Verbraucherstreitbeilegung
nach Drucklegung dieser Gastaufnahme- und Vermittlungsbedingungen für TGSO verpflichtend
würde, informiert TGSO die Verbraucher hierüber in geeigneter Form. TGSO weist für
alle Verträge, die im elektronischen Rechtsverkehr geschlossen wurden, auf die europäische Online-
Streitbeilegungs-Plattform ec.europa.eu/consumers/odr/ hin.


3. Preise und Leistungen


3.1. Die im Prospekt angegebenen Preise sind Endpreise und schließen die gesetzliche Mehrwertsteuer
und alle Nebenkosten ein, soweit bezüglich der Nebenkosten (z.B. Strom, Gas, Wasser, Kaminholz)
nichts anders angegeben ist.


3.2. Die vom Gastgeber geschuldeten Leistungen ergeben sich ausschließlich aus dem Inhalt der
Buchungsbestätigung in Verbindung mit dem gültigen Prospekt, bzw. der Objektbeschreibung sowie
aus etwa ergänzend mit dem Gast/Auftraggeber ausdrücklich getroffenen Vereinbarungen.
Dem Gast/Auftraggeber wird empfohlen, ergänzende Vereinbarungen in Textform zu treffen.


4. Zahlung


4.1. Die Fälligkeit der Zahlung richtet sich nach der mit dem Gast oder dem Auftraggeber getroffenen
und in der Buchungsbestätigung vermerkten Regelung. Ist eine besondere Vereinbarung
nicht getroffen worden, so ist der gesamte Unterkunftspreis einschließlich der Entgelte für Nebenkosten
und Zusatzleistungen bei der Anreise und vor dem Bezug der Unterkunft bzw. der
Inanspruchnahme der sonstigen Leistungen zahlungsfällig und an den Gastgeber zu bezahlen.


4.2. Nach Vertragsschluss (Zugang der Buchungsbestätigung beim Gast, beziehungsweise Eingang
der Annahmeerklärung des Gastes beim Gastgeber bei zuvor unterbreiteten Angebot) kann der
Gastgeber, soweit im Einzelfall keine andere Vereinbarung über die Höhe der Anzahlung getroffen
wurde, eine Anzahlung in Höhe von bis zu 20% des Gesamtpreises verlangen.


4.3. Der Gastgeber kann bei Aufenthalten von mehr als 1 Woche nach deren Ablauf die Vergütung
für zurückliegende Aufenthaltstage sowie für Zusatzleistungen (z.B. im Unterkunftspreis nicht
enthaltene Verpflegungsleistungen, Entnahmen aus der Minibar) abrechnen und zahlungsfällig
stellen.


4.4. Zahlungen in Fremdwährungen und mit Verrechnungsscheck sind nicht möglich. Kreditkartenzahlungen
sind nur möglich, wenn dies vereinbart oder vom Gastgeber allgemein durch Aushang
angeboten wird. Zahlungen am Aufenthaltsende sind nicht durch Überweisung möglich.


5. Rücktritt und Nichtanreise


5.1. Im Falle des Rücktritts oder der Nichtanreise bleibt der Anspruch des Gastgebers auf Bezahlung
des vereinbarten Aufenthaltspreises einschließlich des Verpflegungsanteils und der Entgelte
für Zusatzleistungen, bestehen.


5.2. Der Gastgeber hat sich im Rahmen seines gewöhnlichen Geschäftsbetriebs, ohne Verpflichtung
zu besonderen Anstrengungen und unter Berücksichtigung des besonderen Charakters der
gebuchten Unterkunft (z. B. Nichtraucherzimmer, Familienzimmer) um eine anderweitige Verwendung
der Unterkunft zu bemühen.


5.3. Der Gastgeber hat sich eine anderweitige Belegung und, soweit diese nicht möglich ist, ersparte
Aufwendungen anrechnen zu lassen.


5.4. Nach den von der Rechtsprechung anerkannten Prozentsätzen für die Bemessung ersparter
Aufwendungen, hat der Gast, bzw. der Auftraggeber an den Gastgeber die folgende Beträge zu
bezahlen, jeweils bezogen auf den gesamten Preis der Unterkunftsleistungen (einschließlich aller
Nebenkosten):
a) Bei Ferienwohnungen/Unterkünften ohne Verpflegung 90%
b) Bei Übernachtung/Frühstück 80%
c) Bei Halbpension 70%
d) Bei Vollpension 60%


5.5. Dem Gast/dem Auftraggeber bleibt es ausdrücklich vorbehalten, dem Gastgeber nachzuweisen,
dass seine ersparten Aufwendungen wesentlich höher sind, als die vorstehend berücksichtigten
Abzüge, bzw. dass eine anderweitige Verwendung der Unterkunftsleistungen oder sonstigen
Leistungen stattgefunden hat. Im Falle eines solchen Nachweises sind der Gast, bzw. der Auftraggeber
nur verpflichtet, den entsprechend geringeren Betrag zu bezahlen.


5.6. Der Abschluss einer Reiserücktrittskostenversicherung wird dringend empfohlen.


5.7. Die Rücktrittserklärung ist aus buchungstechnischen Gründen an die TGSO (nicht an den Gastgeber)
zu richten und sollte im Interesse des Gastes in Textform erfolgen.


6. Pflichten des Kunden, Kündigung durch den Gastgeber


6.1. Der Gast ist verpflichtet, die Unterkunft und ihre Einrichtungen sowie alle Einrichtungen des
Gastgebers nur bestimmungsgemäß, soweit (wie z.B. bei Schwimmbad und Sauna) vorhanden
nach den Benutzungsordnungen und insgesamt pfleglich zu behandeln.


6.2. Der Gast ist verpflichtet, die Unterkunft und deren Einrichtungen beim Bezug zu überprüfen
und feststellbare Mängel oder Schäden dem Gastgeber unverzüglich mitzuteilen.


6.3. Der Gast ist verpflichtet, eine Hausordnung oder Hofordnung, die ihm bekannt gegeben wurde
oder für die aufgrund entsprechender Hinweise eine zumutbare Möglichkeit der Kenntnisnahme
bestand, zu beachten.


6.4. Der Gast ist verpflichtet, auftretende Mängel und Störungen unverzüglich dem Gastgeber anzuzeigen
und Abhilfe zu verlangen. Eine Mängelanzeige, die nur gegenüber der TGSO erfolgt, ist
nicht ausreichend. Unterbleibt die Mängelanzeige schuldhaft, können Ansprüche des Gastes ganz
oder teilweise entfallen.


6.5. Der Gast kann den Vertrag nur bei erheblichen Mängeln oder Störungen kündigen. Er hat
zuvor dem Gastgeber im Rahmen der Mängelanzeige eine angemessene Frist zur Abhilfe zu setzen,
es sei denn, dass die Abhilfe unmöglich ist, vom Gastgeber verweigert wird oder die sofortige
Kündigung durch ein besonderes, dem Gastgeber erkennbares Interesse des Gastes sachlich
gerechtfertigt ist oder aus solchen Gründen dem Gast die Fortsetzung des Aufenthalts objektiv
unzumutbar ist.


7. Beschränkung der Haftung des Gastgebers


7.1. Die Haftung des Gastgebers aus dem Gastaufnahmevertrag nach § 536a BGB für Schäden,
die nicht aus der Verletzung des Lebens, des Körpers oder der Gesundheit resultieren, ist ausgeschlossen,
soweit sie nicht auf einer vorsätzlichen oder grob fahrlässigen Pflichtverletzung des
Gastgebers oder eines gesetzlichen Vertreters oder Erfüllungsgehilfen des Gastgebers beruhen.


7.2. Die Gastwirtshaftung des Gastgebers für eingebrachte Sachen gemäß §§ 701 ff. BGB bleibt
durch diese Regelung unberührt.


7.3. Der Gastgeber haftet nicht für Leistungsstörungen im Zusammenhang mit Leistungen, die
während des Aufenthalts für den Gast/Auftraggeber erkennbar als Fremdleistungen lediglich vermittelt
werden (z.B. Sportveranstaltungen, Theaterbesuche, Ausstellungen usw.). Entsprechendes
gilt für Fremdleistungen, die bereits zusammen mit der Buchung der Unterkunft vermittelt werden,
soweit diese in der Ausschreibung, bzw. der Buchungsbestätigung ausdrücklich als Fremdleistungen
gekennzeichnet sind.


8. Rechtswahl und Gerichtsstand


8.1. Auf das Vertragsverhältnis zwischen dem Gast, bzw. dem Auftraggeber und dem Gastgeber,
bzw. der TGSO findet ausschließlich deutsches Recht Anwendung. Entsprechendes gilt für das
sonstige Rechtsverhältnis.


8.2. Der Gast, bzw. der Auftraggeber, können den Gastgeber bzw. die TGSO nur an deren Sitz
verklagen.


8.3. Für Klagen des Gastgebers bzw. der TGSO gegen den Gast, bzw. den Auftraggeber ist der
Wohnsitz des Gastes maßgebend. Für Klagen gegen Gäste, bzw. Auftraggeber, die Kaufleute, juristische
Personen des öffentlichen oder privaten Rechts oder Personen sind, die Ihren Wohn-/Geschäftssitz
oder gewöhnlichen Aufenthaltsort im Ausland haben, oder deren Wohn-/Geschäftssitz
oder gewöhnlicher Aufenthalt im Zeitpunkt der Klageerhebung nicht bekannt ist, wird als Gerichtsstand
der Sitz des Gastgebers vereinbart.


8.4. Die vorstehenden Bestimmungen gelten nicht, wenn und insoweit auf den Vertrag anwendbare,
nicht abdingbare Bestimmungen der Europäischen Union oder andere internationale Bestimmungen
anwendbar sind.
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Vermittelnde Tourismusstelle ist: Touristik GmbH “Südliches Ostfriesland”
Geschäftsführer: Kurt Radtke; Handelsregister beim AG Aurich, HRB Nr.: 110508
Ledastraße 10, D-26798 Leer
Tel.: (0) 491 / 91 96 96 -10; Fax: (0) 491 / 28 60; E-Mail: info@suedliches-ostfriesland.de
Gastaufnahme– und Vermittlungsbedingungen für Beherbergungsleistungen
2019

 

 

 

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